18.05.2012 | 03:05
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Die diensthabende Apotheke ist an dem betreffenden Tag von morgens 9:00 Uhr bis zum nächsten Morgen 9:00 Uhr dienstbereit.
Ausnahmen: von 8:00 Uhr, bzw. 08:30 für 24 Stunden.
Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten wird die gesetzliche Notdienstgebühr erhoben.
Die Notdienstbereitschaft der Apotheken dient der Sicherstellung der Arzneiversorgung in Notfällen. Sie wird vom Apotheker über die reguläre Dienstzeit hinaus zusätzlich übernommen.
Diese Dienstbereitschaft sollte in den Nachtstunden nur in echten Notfällen in Anspruch genommen werden.
Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.
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